Die Börse ist nach
der Absage für 2015 als Ersatz für die bisherigen
Börsen gedacht. Voraussetzung für die
Durchführung in 2016 ist eine Mindestteilnehmerzahl.
Bis Ende Februar wird über die endgültige
Durchführung zu entscheiden sein. Hierüber hat der
Veranstalter mit der Filderhalle eine entsprechende
Verabredung getroffen.
Bei Ausfall der Börse nach endgültiger
Bestätigung der Durchführung durch höhere
Gewalt sind sämtliche Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen.
Es gilt in den gesamten Veranstaltungsräumen ein Rauchverbot.
Bei der Anmeldung wird der Veranstalter versuchen die Wunschtische
zuzuteilen.
Ist dies nicht möglich wird der Veranstalter ähnliche
Tische in gleicher Anordnung zuteilen.
Die Ausstellungstische sind mit einem Hinweis zu versehen aus
dem Name und Anschrift des Ausstellers zu entnehmen sind.
Bei Bezahlung der Standgebühren bis zum 20.2.16 wird der
Veranstalter die Tische endgültig zuteilen.
Bei späterem Zahlungseingang behalten wir uns vor die Tische
anderweitig bzw. Ersatzstandorte zuzuteilen.
Für die Beleuchtung der Stände sollte eine Wattzahl
von nicht mehr 200 Watt je Tisch eingesetzt werden.
Die verwendeten Leuchtmittel/Elemente müssen den
VDE-Richtlinien entsprechen.
Sollte sich eine nicht genügende Anzahl Aussteller anmelden
behalten wir uns vor die Börse nicht durchzuführen.
Selbstverständlich würden in diesem Fall alle
Zahlungen voll zurück erstattet werden.
Die zur Verfügung gestellten Tische sind schonend zu behandeln
und abzudecken. Die Abdeckungen müssen feuerhemmend sein und
den entsprechenden Normen genügen.
Ein Platztausch oder eine Weitergabe des Tisches oder auch nur ein Teil
desselben ohne Zustimmung durch den Veranstalter ist nicht
zulässig.
Alle Exponate müssen mit Preisen versehen werden. Es
müssen Hinweise auf Bezeichnung und Herkunft des Artikels
vorhanden sein.
Die Fossilen – Börse in Leinfelden –
Echterdingen ist eine reine Fossilien – Börse. Es
dürfen nur Fossilien und gegebenenfalls eine entsprechende
Fachliteratur angeboten werden. Werkzeug zur Suche von Fossilien und
zur Präparation sind nach Absprache mit dem Veranstalter
möglich.
Im begrenzten Umfang sind Repliken und Conchylien
zulässig. Hier
behält sich der Veranstalter vor in besonderen Fällen
dies mit dem Anbieter direkt zu besprechen.
Es wird unterstellt, dass die Standinhaber über ausreichende
Haftpflichtversicherungen verfügen. Die Aussteller sind
für ihr Angebot selber Verantwortlich, die Einhaltung
sämtlicher Vorschriften und Gesetzte wird unterstellt.
Nach einer Zusage der Anmeldung ist das Standgeld bis zum 20.2.16 zu
überweisen.
Mit der Anmeldung zur Börse sind die vorstehenden Bedingungen
vom Aussteller akzeptiert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages / dieser
Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht
berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien an
Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren,
die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichem Zweck
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am
nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von
den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Auflagen gemäß Sondergenehmigung
der
Stadtverwaltung
Leinfelden-Echterdingen vom 10.2.15:
Die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern darf 8
Stunden
nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur
verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder
innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich
nicht überschritten werden. Ruhepausen sind
gemäß dem Arbeitsgesetz zu gewähren.
Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen zum Schutz der
Nachtruhe
nicht vor 6:00 Uhr beginnen und nicht nach 22:00 Uhr enden.
(Die offiziellen Auf- und Abbauzeiten werden hiervon nicht
berührt.)
Von der Veranstaltung dürfen keine Immissionen
ausgehen, die
in der Nachbarschaft zu Belästigungen führen.
Die Teilnehmer sind über den Inhalt dieser
Festsetzung zu
informieren.
Stand 09.2015, diese Bedingungen sind immer in der
letzten Version gültig.