Fossilien Börse in der Filderhalle

Fossilien Börse in der Filderhalle bei Stuttgart

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Bedingungen für die Fossilien-Börse als Download:

Bedingungen für die Fossilien-Börse am 25. und 26. März 2017 in der Filderhalle in Leinfelden – Echterdingen als PDFBedingungen für die Fossilien-Börse am 25. und 26. März 2017 in der Filderhalle in Leinfelden – Echterdingen als Text
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Bedingungen für die Fossilien-Börse  am 25. und 26. März 2017 in der Filderhalle
in Leinfelden – Echterdingen

Aufbau: Freitag, 24.3.2017 von 14:00 . 20:00
Samstag, 25.3.2017 von 08:00 – 10:00
Öffnungszeiten: Samstag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag: 11:00 bis 16:00 Uhr
Abbau: Sonntag: Ab 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Die Börse ist nach der Absage für 2015 als Ersatz für die bisherigen Börsen gedacht. Voraussetzung für die Durchführung in 2016 ist eine Mindestteilnehmerzahl.
Bis Ende Februar wird  über die endgültige Durchführung zu entscheiden sein. Hierüber hat der Veranstalter mit der Filderhalle  eine entsprechende Verabredung getroffen.

Bei Ausfall der Börse nach endgültiger Bestätigung der Durchführung durch höhere Gewalt sind sämtliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

Es gilt in den gesamten Veranstaltungsräumen ein Rauchverbot.

Bei der Anmeldung wird der Veranstalter versuchen die Wunschtische zuzuteilen.
Ist dies nicht möglich wird der Veranstalter ähnliche Tische in gleicher Anordnung zuteilen.
 Die Ausstellungstische sind mit einem Hinweis zu versehen aus dem Name und Anschrift des Ausstellers zu entnehmen sind.

Bei Bezahlung der Standgebühren bis zum 20.2.16 wird der Veranstalter die Tische endgültig zuteilen.
Bei späterem Zahlungseingang behalten wir uns vor die Tische anderweitig  bzw. Ersatzstandorte zuzuteilen.

Für die Beleuchtung der Stände sollte eine Wattzahl von nicht mehr 200 Watt je Tisch eingesetzt werden.
Die verwendeten Leuchtmittel/Elemente müssen den VDE-Richtlinien entsprechen.

Sollte sich eine nicht genügende Anzahl Aussteller anmelden behalten wir uns vor die Börse nicht durchzuführen.
Selbstverständlich würden in diesem Fall alle Zahlungen voll zurück erstattet werden.

Die zur Verfügung gestellten Tische sind schonend zu behandeln und abzudecken. Die Abdeckungen müssen feuerhemmend sein und den entsprechenden Normen genügen.
Ein Platztausch oder eine Weitergabe des Tisches oder auch nur ein Teil desselben ohne Zustimmung durch den Veranstalter ist nicht zulässig.
Alle Exponate müssen mit Preisen versehen werden. Es müssen Hinweise auf Bezeichnung und Herkunft des Artikels vorhanden sein.

Die Fossilen – Börse in Leinfelden – Echterdingen ist eine reine Fossilien – Börse. Es dürfen nur Fossilien und gegebenenfalls eine entsprechende Fachliteratur angeboten werden. Werkzeug zur Suche von Fossilien und zur Präparation sind nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.
Im begrenzten Umfang sind Repliken und Conchylien zulässig.  Hier behält sich der Veranstalter vor in besonderen Fällen dies mit dem Anbieter direkt zu besprechen.

Es wird unterstellt, dass die Standinhaber über ausreichende Haftpflichtversicherungen verfügen. Die Aussteller sind für ihr Angebot selber Verantwortlich, die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Gesetzte wird unterstellt.

Nach einer Zusage der Anmeldung ist das Standgeld bis zum 20.2.16 zu überweisen.

Mit der Anmeldung zur Börse sind die vorstehenden Bedingungen vom Aussteller akzeptiert.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages / dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichem Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Auflagen gemäß Sondergenehmigung der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen vom 10.2.15:

Die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ruhepausen sind gemäß dem Arbeitsgesetz zu gewähren.

Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen zum Schutz der Nachtruhe nicht vor 6:00 Uhr beginnen und nicht nach 22:00 Uhr enden.
(Die offiziellen Auf- und Abbauzeiten werden hiervon nicht berührt.)

Von der Veranstaltung dürfen keine Immissionen ausgehen, die in der Nachbarschaft zu Belästigungen führen.

Die Teilnehmer sind über den Inhalt dieser Festsetzung zu informieren.

Stand 09.2015, diese Bedingungen sind immer in der letzten Version gültig. 

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